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Aktuelle Informationen des IfS

News

Monatsspiegel Februar 2022

Das Institut für Sachverständigenwesen e. V. weist in seinem aktuellen Monatsspiegel auf folgendes hin:

Überschreitung des im Beweisbeschluss festgesetzten Auslagenvorschusses

Überschreiten die Kosten eines Sachverständigen eine vom Gericht bei der Auftragserteilung festgesetzte Obergrenze um gut 5%, ist dies nicht erheblich und löst keine Hinweispflicht des Sachverständigen aus. Erhält der Sachverständige nach Erstattung eines Gutachtens zu einem späteren Zeitpunkt in derselben Sache einen weiteren Gutachtenauftrag mit neuen Fragestellungen, wird dieser Auftrag nicht dem Kostenvorschuss des ersten Auftrags zugeordnet, sodass sich insoweit eine Hinweispflicht erübrigt (OVG Schleswig, 02.01.2020, Az.: 5 O 5/19).

Aachener Bausachverständigentage am 25./26.04.2022:

Klimawandel und Ressourcenknappheit: Wie sollen wir zukünftig bauen?

Die Aachener Bausachverständigentage 2022 umfassen die gewohnten beiden Vortragstage. Zusätzlich werden an den folgenden drei Tagen jeweils zwischen ca. 16:00 Uhr und 21:00 Uhr webbasierte, moderierte Diskussionsforen mit den
Referenten und Foren mit Ausstellern angeboten. Die Tagung wird webbasiert durchgeführt, darüber hinaus besteht - soweit zulässig - die Möglichkeit, persönlich nach Aachen zu kommen. Weitere Informationen und Anmeldung beim Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik gemeinn. GmbH, Theresienstr. 19, 52072 Aachen, www.aibau.de.

 

BVS Sachsen
Landesverband öffentlich besteller und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständigen e.V.

Schnorrstraße 70
01069 Dresden
0351 - 8626 43 33