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Aktuelle Informationen des IfS

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Monatsspiegel März 2022

Das Institut für Sachverständigenwesen e. V. weist in seinem aktuellen Monatsspiegel auf folgendes hin:

Kosten für eine Begleitperson sind erstattungsfähig

Sachverständige, die aufgrund von Behinderungen nicht in der Lage sind, Ortsbesichtigungen ohne fremde Hilfe durchzuführen oder Gerichtstermine ohne fremde Hilfe wahrzunehmen, können für die Inanspruchnahme von Begleitpersonen Kostenersatz beanspruchen (§ 7 Abs. 1 S. 2 JVEG).

          

Kürzung der Stundenzahl muss nachvollziehbar begründet werden

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Angabe des Sachverständigen zur Stundenzahl objektiv erforderlich ist. Will der Anweisungsbeamte die in der Rechnung eines Sachverständigen angegebene Stundenzahl kürzen, muss er dies auch begründen können. Ein Anlass zur Nachprüfung der angegebenen Stundenzahl wird nur dann bestehen, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint (SG Detmold, 08.07.2021, Az.: S 2 KR 2053/19).

Sachverständiger kann Dolmetscher beauftragen

Beauftragt der vom Gericht beauftragte Sachverständige seinerseits einen Dolmetscher, dann kann Letzterer seine Kosten nicht gegenüber der Staatskasse geltend machen, sondern muss gegenüber dem Sachverständigen abrechnen. Die dadurch dem  Sachverständigen entstandenen Zusatzkosten können aber besondere Aufwendungen i.S.v. § 12 JVEG sein (OLG Frankfurt, 06.05.2021, Az.: 2 Ws 101/20).

 

BVS Sachsen
Landesverband öffentlich besteller und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständigen e.V.

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